Klasse C1
Kraftfahrzeuge – ausgenommen jene der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500, aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: Klasse B
Befristung:
Grundsätzlich auf fünf Jahre befristet, jeweils Verlängerung um weitere fünf Jahre nach Vorlage eines positiven Eignungsnachweises (betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten und augenärztliches Gutachten).
Komplette Ausbildung in Theorie und Praxis in 10 Tagen Möglich *
*bei genehmigten Führerschein Antrag
- Der Einstieg ist jederzeit möglich.
- Wir bieten diese Führerscheinausbildung auch als Intensivkurs an.
- Wir sind nach AZAV als Bildungsträger zugelassen. Das bedeutet für Sie, dass Sie Ihren Bildungsgutschein für die meisten unserer Aus- und Weiterbildungen einlösen können.
- Zertifiziert nach AZAV
- Für den Antrag zum Führerschein der Klasse C1 benötigen Sie:
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- Personalausweis
- Passbild
- Ärztliches Gutachten
- Augenärztliches Gutachten
- Erste-Hilfe-Kurs
Führerscheinausbildung
Zertifiziert nach AZAV
Wir sind nach AZAV als Bildungsträger zugelassen. Das bedeutet für Sie, dass Sie Ihren Bildungsgutschein für die meisten unserer Aus- und Weiterbildungen einlösen können. Haben Sie Fragen zu unseren geförderten Bildungsmaßnahmen?
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