Klasse D
Kraftfahrzeuge – ausgenommen jene der Klassen AM, A1, A2 und A – die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter: 24 Jahre
Ausnahmen:
- 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation
- 21 Jahre nach Grundqualifikation oder beschleunigter Grundqualifikation mit Beschränkung auf 50 km im Linienverkehr
- 20 Jahre für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung
- 18 Jahre für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung mit Beschränkung auf 50 km im Linienverkehr (es gelten weitere Einschränkungen und Auflagen)
Vorbesitz: Klasse B
Eingeschlossene Klassen: D1
Befristung:
Grundsätzlich auf fünf Jahre befristet, jeweils Verlängerung um weitere fünf Jahre nach Vorlage eines positiven Eignungsnachweises (betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten und augenärztliches Gutachten).
Komplette Ausbildung in Theorie und Praxis in 15 Tagen Möglich *
*bei genehmigten Führerschein Antrag
- Der Einstieg ist jederzeit möglich.
- Wir bieten diese Führerscheinausbildung auch als Intensivkurs an.
- Wir sind nach AZAV als Bildungsträger zugelassen. Das bedeutet für Sie, dass Sie Ihren Bildungsgutschein für die meisten unserer Aus- und Weiterbildungen einlösen können.
- Zertifiziert nach AZAV
- Für den Antrag zum Führerschein der Klasse D benötigen Sie:
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- Personalausweis
- Passbild
- Ärztliches Gutachten
- Augenärztliches Gutachten
- Erste-Hilfe-Kurs
- Reaktionstest
Führerscheinausbildung
Zertifiziert nach AZAV
Wir sind nach AZAV als Bildungsträger zugelassen. Das bedeutet für Sie, dass Sie Ihren Bildungsgutschein für die meisten unserer Aus- und Weiterbildungen einlösen können. Haben Sie Fragen zu unseren geförderten Bildungsmaßnahmen?
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