Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmer
Als Unternehmen können Sie entsprechende Anträge auf Zuschüsse beantragen, wenn diese Voraussetzungen gegeben sind:
- Sie betreiben Güterkraftverkehr gemäß §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) oder
- sind Eigentümer und Halter mindestens eines in Deutschland zugelassenen und ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmten schweren Nutzfahrzeuges (ab 7,5 t zGG)
Zertifiziert nach AZAV
Wir sind nach AZAV als Bildungsträger zugelassen. Das bedeutet für Sie, dass Sie Ihren Bildungsgutschein für die meisten unserer Aus- und Weiterbildungen einlösen können. Haben Sie Fragen zu unseren geförderten Bildungsmaßnahmen?
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Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter.