BKF Module LKW / BUS

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) regelt die (beschleunigte) Grundqualifikation und die Berufskraftfahrer Weiterbildung, die gerne auch als die 5 Module bezeichnet wird.

Gemäß dem BKrFQG müssen alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr, sofern sie Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen C/CE, C1/C1E, D/DE oder D1/D1E erforderlich ist, regelmäßig alle fünf Jahre 35 Stunden Weiterbildung absolvieren, d.h. 5 Module à 7 Stunden.

Als Nachweis der Weiterbildung wird bei Vorlage der entsprechenden Teilnahmebescheinigungen die befristete Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen.  Es gibt in der Weiterbildung Lkw oder Bus keine Prüfung!

Die 5 „BKF-Module“

Gemäß der EU-Berufskraftfahrer Weiterbildung BUS / LKW

BKF Modul 1 „ECO-Fahren – Das Perfektionstraining“

Eine wirtschaftliche Fahrweise bedeutet sinkenden Kraftstoffverbrauch und geringeren Verschleiß. Durch Eco-Trainings können daher erhebliche Einsparpotenziale realisiert werden.

BKF Modul 2 „Kontrollgeräte und Sozialvorschriften“

Kenntnisse zu den Lenk- und Ruhezeiten helfen mit, die Gefahren im Straßenverkehr zu senken. Auch die Auffrischung allgemeiner Verkehrsvorschriften kann zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen.

BKF Modul 3 „Stress vermindern, Notfälle Bewältigen / Sicherheit im Fokus“

Schulung für das Bewusstsein über Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle.
Erkenntnisse darüber erlangen, wie man Gesundheitsschäden vermeidet.
Wichtigkeit einer gesunden geistigen und körperlichen Verfassung erkennen und entsprechend verfolgen.
Notfällen richtig einschätzen, die Lage erkennen und richtig handeln.

Auch der hohe Standard an Sicherheitstechnik in einem modernen BUS / LKW kann die Fahrphysik nicht außer Kraft setzen. Kenntnisse dazu und zum Verhalten in Grenzsituationen werden hier vermittelt.

BKF Modul 4 „Der Kunde im Mittelpunkt“

Was zählt ist die Kundenzufriedenheit  sowie der Schutz vor Arbeitsunfällen und Kriminalität

BKF Modul 5 „Sicherheit der Fahrgäste, Fahrer und Gepäck / Ladungssicherung optimieren“

Kenntnis über die Funktionsweise und technischen Merkmale der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs.
Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste.
Erlangen der Fähigkeit, die Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften korrekt zu sichern.

Unzureichende Ladungssicherung kann viele Ursachen haben, hat aber zumeist böse Folgen. Was man zur Vermeidung unternehmen und wie der Fahrer dazu beitragen kann, vermittelt dieses Modul.

Zielgruppe
Fahrpersonal im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr

Rechtliche Grundlagen

  • Europäischen Richtlinie 2003/59/EG
  • Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG)
Ziele und Inhalt

Die 3 Kenntnisbereiche nach BKRFQG:

  1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
  2. Anwendung der Vorschriften
  3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
Voraussetzungen

Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE, bzw. D1, D1E, D oder DE.

Abschluss

Als Nachweis der Weiterbildung wird bei Vorlage der entsprechenden Teilnahmebescheinigungen die befristete Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen.

Gültigkeit

Diese Module sind bis zum nächsten Verlängerung der Fahrerlaubnis gültig.

Termine und Anmeldung

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