Klasse DE

Zugfahrzeuge der Klasse D in Kombination mit einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Mindestalter: 24 Jahre

Ausnahmen:

  • 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation
  • 21 Jahre nach Grundqualifikation oder beschleunigter Grundqualifikation mit Beschränkung auf 50 km im Linienverkehr
  • 20 Jahre für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung
  • 18 Jahre für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung mit Beschränkung auf 50 km im Linienverkehr (es gelten weitere Einschränkungen und Auflagen)

Vorbesitz: Klasse B

Eingeschlossene Klassen: D1E, BE
Außerdem C1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist

Befristung:
Grundsätzlich auf fünf Jahre befristet, jeweils Verlängerung um weitere fünf Jahre nach Vorlage eines positiven Eignungsnachweises (betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten und augenärztliches Gutachten).

Komplette Ausbildung KLASSE D UND DE in Theorie und Praxis in 17 Tagen Möglich *

oder

Aufstieg KLASSE D Auf DE IN 3 Tagen Möglich *

*bei genehmigten Führerscheinantrag

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